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E-Health – der Einzug der Digitalisierung in das Gesundheitswesen

Um unsere Gesundheitsvorsorge erfolgreich weiterentwickeln zu können, gehört es zu den zentralen Zielen, die Digitalisierung weiter voranzutreiben.

Chancennutzung

Als essentielle Schlüsseltechnologie im 21. Jahrhundert gilt die Informations- und Kommunikationstechnologie, kurz IKT. Dessen Einsatz findet im Gesundheitswesen, in dem über 5 Millionen Mitarbeiter beschäftigt sind, immer größeren Anklang.

Nahezu alle Gesundheitssysteme innerhalb der westlichen Welt stehen vor den gleichen Problemen. Die Bevölkerung wird immer älter und die Zahl der chronisch kranken Patienten steigt. Die innovative Forschung und Weiterentwicklung innerhalb der Medizin wird immer weiter vorangetrieben und muss finanziert werden. Außerdem müssen ländliche Regionen, die strukturschwach sind medizinisch versorgt werden. Die digitalen Technologien ermöglichen es, sich diesen Problemen zu stellen und sie zu lösen. Die medizinische Versorgung kann effizienter gestaltet werden und der Zugang dessen auf dem Land kann vereinfacht werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, chronisch kranke und alte Personen auch in den eigenen vier Wänden zu betreuen.

Das Bundesministerium für Gesundheit wird in verschiedenen Aspekten aktiv, um die Chancen, die die Telemedizin und Telematik bereitstellt effektiver nutzen zu können.

Eine sichere Infrastruktur innerhalb des Gesundheitswesens

Medizinische Daten können dank der elektronischen Gesundheitskarten und der Telematikinfrastruktur sowohl sicher als auch flächendeckend ausgetauscht werden. Seit der Einführung dessen wurden noch weitaus mehr Fortschritte erzielt.
Die Krankenversichertenkarte wird seit Beginn des Jahres 2015 von der elektronischen Gesundheitskarte, kurz eGK, ersetzt und von sämtlichen Ärzten akzeptiert. Im Dezember 2017 begann man zusätzlich die Telematikinfrastruktur in ganz Deutschland einzuführen. Der erste Schritt diesbezüglich umfasst den Anschluss von Zahnarzt- und normalen Arztpraxen. Die nächste Stufe beinhaltet den Anschluss von Apotheken, Krankenhäusern und weiteren Leistungserbringern im Gesundheitssektor.

Auf dieser Grundlage können elektronische Anwendungen, wie digitalisierte Patientenakten oder Medikationspläne in Zukunft genutzt werden und somit zur Verbesserung und Vereinfachung der Patientenversorgung beitragen.

Die Digitalisierung wird weiter ausgebaut

Der Einzug der Digitalisierung in das Gesundheitswesen wird mithilfe diverser gesetzlicher Maßnahmen vorangetrieben. Dazu zählen beispielsweise die Entwicklung eines Gesetzes zum Terminservice und der Versorgung, kurz TSVG, oder der Gesetzesentwurf bezüglich einer höheren Sicherheit innerhalb der Arzneimittelversorgung, kurz GSAV.

Das TSVG, welches am 14.März 2019 vom Bundestag verabschiedet wurde verpflichtet die Krankenkassen dazu, ihren Versicherten ab 2021 eine elektronische Patientenakte zu erstellen. Auf Wunsch können diese dann auch mit dem Smartphone oder dem Tablet zugänglich gemacht werden.
Innerhalb der elektronischen Patientenakte soll außerdem ein neues Digitalisierungsgesetz zum Tragen kommen, welches zusätzliche gesetzliche Maßnahmen regelt. Bisher wurden im Koalitionsvertrag bereits die digitalen Anwendungen des Impf- und Mutterpasses und des Untersuchungs- und Zahnbonushefts vereinbart.

Der Referentenentwurf des GSAV’s beinhaltet Regelungen bezüglich der Selbstverwaltung. Innerhalb von 7 Monaten ab Beginn der Wirksamkeit des Gesetzes müssen alle nötigen Vorgaben, die die Verwendung von verordneten Leistungen laut § 31 SGB V in einer elektronischen Version, zum Beispiel in Form eines eRezepts, geschaffen werden. Zusätzlich erhält die gematik den Auftrag, alle technischen Grundlagen zu schaffen, die dafür nötig sind, die elektronischen Verordnungen einzuführen. Am 30. Juni 2020 soll dies gelungen sein.

Zeitgleich arbeitet die Industrie an der Einführung von elektronischen Notfalldaten, Medikationsplänen und von einer abgesicherten Kommunikation zwischen allen Leistungserbringern. In der zweiten Hälfte des Jahres 2019 soll mit einer allmählichen Einführung dieser Neuerungen begonnen werden.

Die Initiative der E-Health

Neben der Telematikinfrastruktur hat sich das Bundesministerium für Gesundheit außerdem an die Arbeit gemacht, die generellen Möglichkeiten des Einsatzes und der Nutzung der digitalen Technologien innerhalb des Gesundheitswesens auszubauen und zu verbessern. Doch an dieser Stelle kommen Fragen auf. Wie können erfolgreiche Pilotprojekte einfacher in die allgemeine Gesundheitsversorgung integriert werden? Wie können Gesundheits-Apps transparenter und qualitativ hochwertiger gestaltet werden? Diesen Fragen geht die E-Health-Initiative auf den Grund, in der sowohl der BMG, Organisationen der Selbstverwaltung als auch maßgebliche Unternehmensverbände einen Platz einnehmen.

Ursprünglich wurde diese Initiative vom Bundesministerium für Gesundheit zusammenhängend mit dem IT-Gipfelprozess ins Leben gerufen. Dessen Ziel ist es, jegliche Hürden bezüglich der Umsetzung der Etablierung digitaler Anwendungen ausfindig zu machen und diese abzubauen.

Man entschied sich dazu für eine Struktur, die jegliche Organisationen, die teilhaben werden an der Übernahme und Umsetzung, einbindet. Dazu zählen Selbstverwaltungsorganisationen und maßgebliche Unternehmensverbände, die über Mitgliedsunternehmen verfügen, welche sowohl Informations- und Kommunikationstechnologien als auch IT-Lösungen innerhalb des Gesundheitswesens anbieten.

Innerhalb der letzten Jahre hat die E-Health-Initiative enorme Arbeit verrichtet und eine Vielzahl von Ergebnissen erzielen können. Beispielhaft dafür ist das Nationale Telemedizinportal zu nennen, ein Kriterienkatalog für alle Zukunftsprojekte. Eine weitere wichtige Errungenschaft ist die Planungsstudie Interoperabilität, deren Elemente den Einzug in das E-Health-Gesetz gemeistert haben.
Momentan wird eine Informationssicherheitsrichtlinie bezüglich telemedizinischer Anwendungen ausgearbeitet, die den Verbrauchern und Leistungserbringern Ansätze bietet, um Datenschutz und -sicherheit innerhalb telemedizinischer Projekte verfügbar zu machen.

Die wesentliches Aspekte der E-Health-Initiative

Das Deutsche Telemedizinportal

Das Deutsche Telemedizinportal wurde vom Fraunhofer FOCUS-Institut anhand von Vorschriften der E-Health-Initiative entwickelt. Dieses Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in dessen Rahmen dies geschah, wurde vom Bundesministerium für Gesundheit gefördert.
Das Portal ermöglicht es, sämtliche Informationen zu bestimmten Projekten sowohl strukturiert als auch auf die Perspektive des jeweiligen Nutzers abgestimmt auszurichten. Auf diese Art und Weise kann innerhalb zukünftiger Entwicklungen auf die bereits getanen Arbeiten zurückgegriffen werden, wodurch nicht nur Zeit, sondern auch Geld gespart wird.
2016 übernahm die gematik das Portal aufgrund eines Gesetzesauftrags (§291e SGB V). Dieser sagt aus, dass gematik ein Informationsportal führt, welches die elektronischen Anwendungen innerhalb des Gesundheitswesens beinhaltet. Diese sind Bestandteil eines Interoperabilitätsverzeichnisses namens vesta. Gematik ergänzt und aktualisiert alle Inhalte sukzessive.

Ein Kriterienkatalog für weitere Zukunftsprojekte

In Zusammenarbeit mit den Selbstverwaltungsorganisationen entwickelte man einen Kriterienkatalog für zukünftige Projekte. Dieser soll dazu beitragen, dass neue Projekte so angelegt werden können, dass sie schon zu Beginn der Arbeit sämtliche relevante Kriterien für die flächendeckende Übernahme der Kosten erfüllen. Auf diese Weise kann die Entwicklung gezielt vollzogen werden, Fehlentwicklungen, die aus der Vergangenheit bekannt sind können vermieden werden und der Einsatz von Ressourcen kann für alle Beteiligte optimal gestaltet werden.

Eine Planungsstudie zur Interoperabilität

In der Vergangenheit hat man sich während des Einsatzes von Informations- und Kommunikationstechnologien auf die einzelnen Sektoren und Einheiten konzentriert, was zu einer Vielfalt an Systemen führte. Folglich erforderte es großen Aufwand für Krankenhäuser, Arztpraxen, Rehabilitationskliniken und Apotheken Informationen auf elektronischem Wege zu übermitteln und weiterzuverarbeiten.
In Folge dessen entwickelten sich Insellösungen, die die Realisierung sektorenübergreifender Versorgungsprozesse sehr aufwendig machten. Deren Verfestigung sollte entgegengewirkt werden. Im Zuge dessen gab das Bundesministerium für Gesundheit die sogenannte „Planungsstudie Interoperabilität“ in Auftrag, die basierend auf der E-Health-Initiative erarbeitet und 2014 publiziert wurde.

Eine ausführliche Ist-Analyse galt als Grundlage für das Ausarbeiten von Verfahrens- und Strukturvorschlägen. Diese zeigen, welche Maßnahmen sich dafür anbieten, geeignete Interoperabilitätsvorgaben im Rahmen des deutschen Gesundheitssystems zu erarbeiten und weiterzuentwickeln.

Träger der Studie sind sämtliche Spitzenorganisationen des Selbstverwaltung und die betroffenen Unternehmensverbände. Deren Ergebnisse sind Teil der Arbeit zur Entwicklung des E-Health-Gesetzes gewesen.

Die aktuell wichtigsten Punkte der E-Health-Initiative

Die Schwerpunkte der Zukunftsfelder bezüglich der Versorgung verändern sich stetig, da die Bedeutungen neuer Anwendungen immer weiter steigen. Die E-Health-Initiative arbeitet momentan unter anderem daran, die Potenziale des Erhalts und der Optimierung der Versorgung auf Grundlage der mobilen Anwendungen und der Big Data Anwendungen zu erschließen

Die mobilen Anwendungen

Die Gesundheits-Apps entwickeln sich rasant weiter. Demzufolge steigt der Bedarf an Transparenz und Orientierung ungemein an. Diesem Punkt nahm sich das Bundesministerium für Gesundheit an und veröffentlichte die Studie „Chancen und Risiken von Gesundheits-Apps – CHARISMHA“ aus dem Jahr 2016. Sie stammt vom Peter L. Reichertz Institut für Medizinische Informatik und wurde vom BMG gefördert. Die Studie empfiehlt das Erschaffen von mehr Qualität und Transparenz am Markt, eine bessere Orientierung für die unterschiedlichen Nutzergruppen und das Vorantreiben der Integration von nutzenbringenden Innovationen in die gesundheitliche Versorgung.
Maßnahmen, die tatsächlichen Erfolg bringen können nur entwickelt werden, wenn alle verantwortlichen Akteure einbezogen werden. Als Ziel gilt es also die Empfehlungen, die die Studie gibt konkret umzusetzen und aktiv nach Lösungsansätzen zu suchen.

Zuerst machte man sich an die Forderung der Studie, geeignete Kriterien bezüglich der Qualität der Gesundheits-Apps auszuarbeiten. Das Fraunhofer-Institut für offene Kommunikationssysteme FOKUS, welches in der E-Health-Initiative vertreten ist, erstellte einen Kriterienkatalog anhand dessen die Gesundheits-Apps bewertet werden sollen. Diese wurden zuerst identifiziert, strukturiert und anschließend systematisch beschrieben. Seit dem Herbst 2018 ist dieser Katalog zugänglich und soll beispielsweise medizinischen Fachgesellschaften und Patientenverbänden, die App-Bewertungen für Patienten, Versicherte und Ärzte erstellen wollen, unterstützend zur Seite stehen.

CHARISMHA Studie – Abschlussbericht (PDF, 3,4 MB)
CHARISMHA Studie – Kurzbericht (PDF, 442 KB)
www.charismha.de
www.appkri.de

Die Big Data-Anwendungen

Aufgrund der Zunahme der Digitalisierung innerhalb des Gesundheitswesens unterliegt auch der Informationsumfang bezüglich der Steuerung von Versorgungsprozessen und deren Strukturen einem enormen Wachstum. Die Datenschätze müssen im Rahmen der Gestaltung des Gesundheitswesens konsequenter erschlossen werden.
Als Ziel muss gesetzt werden, die Daten zukünftig für das Aufzeigen von Zusammenhängen und das Finden von Ansätzen zu nutzen, inwiefern Krankheitsbilder besser erkannt werden können, um präventive Behandlungsmethoden eher beginnen zu können.

Im Zuge dessen sollte es nicht außer Acht gelassen werden, dass gewisse datenschutzrechtliche Regelungen gegebenenfalls angepasst und die Weiterentwicklungen der dazugehörigen Rahmenbedingungen, die gesellschaftlich akzeptiert sind, diskutiert werden müssen.